ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA FALCH-EDV GMBH,
SALZBURGER STRASSE 27, 6300 WÖRGL (STAND 15.09.2003)
I. Geltung:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alleinig
gültig und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit
dem Auftraggeber. Abweichende, insbesondere widersprechende
Geschäftsbedingungen, Ergänzungen und/oder mündliche Zusagen
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Angebot, Vertragsabschluss, Leasing:
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Das
Auftragsverhältnis wird für uns erst durch Versendung einer
schriftlichen Bestätigung oder den tatsächlichen Leistungsbeginn
rechtswirksam. Bis dahin bleibt die für uns kostenfreie Ablehnung
von Aufträgen vorbehalten.
Wird der Auftrag leasing-finanziert, so verbleibt der Auftraggeber
unbeschadet einer gesonderten Vereinbarung unsererseits zur
Leasinggesellschaft hinsichtlich aller Verpflichtungen dieses
Auftrages und als Bezieher weiterer Leistungen (Service, Zubehör,
Updates, etc.) unser Vertragspartner.
III. Unterlagen, Toleranzen:
Die in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen
enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns Software-,
Konstruktions- und Formänderungen vor. Alle Angaben über Mengen,
Maße, Farben, Kapazitäten und sonstige Eigenschaften oder technische
Daten verstehen sich unter handelsüblichen Toleranzen.
IV. Lieferung:
Leistungstermine sind nur im Falle schriftlicher Vereinbarung
verbindlich. Wird ein solcher Liefertermin nicht eingehalten, kann
der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
ist hierbei, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
ausgeschlossen.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn es einer Mitwirkung des
Auftraggebers bedarf, erst im Zeitpunkt seiner Erfüllung, jedenfalls
aber nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Sie gilt als
eingehalten, wenn die Fertigstellung bzw. unsere Bereitschaft zur
Leistung bis zu ihrem Ablauf mitgeteilt ist.
Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt von Hindernissen, die
außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entsprechend, so u.a.
bei Verzögerungen unserer Lieferanten.
Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind stets zulässig und
führen, auch wenn es sich um einen einheitlichen Auftrag handelt,
zur Fälligkeit der entsprechend von uns gestellten Teilrechnungen.
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Vertragsgegenstandes
auf den Auftraggeber über. Wir haben das Recht, eine
Transportversicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen.
V. Preise, Zahlung:
Unsere Preise verstehen sich ohne Nebenkosten (Verpackung, Versand,
Transport, Transportversicherung, etc.) sowie exkl. USt.
Neben Arbeitszeiten berechnen wird auch Wegzeiten, Fahrtkosten,
Spesen und Kosten der Inanspruchnahme unserer Hotline. Jede
angefangene Stunde gilt als Volle. Außerhalb der gewöhnlichen
Dienstzeit sind wir berechtigt, Zuschläge gemäß unserer aktuellen
Preislisten zu berechnen.
Wenn sich bis zum Leistungstermin die Löhne, Material- oder
sonstigen Kosten außerhalb unseres Einflussbereiches ändern, sind
wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.
Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug
gelten, unbeschadet allfälliger höherer Bankzinsen, Verzugszinsen in
Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist jedweder von uns gewährte Nachlass hinfällig
und der von uns nachverrechnete Betrag sofort fällig.
Für die von uns verfassten Mahnschreiben gilt ein Kostenbetrag von
zumindest EUR 15,00 als vereinbart.
Die Widmung der einlangenden Zahlungen auf Zinsen, Kosten und
Kapital wird durch uns bestimmt.
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig,
wenn der Auftraggeber mit auch nur einer Rate ganz oder teilweise in
Verzug ist.
Ein Recht zur Zurückbehaltung oder die Aufrechnung mit eigenen
Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Auftraggeber nicht zu.
Bei Vorliegen behebbarer Mängel ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, die gesamte offene Zahlung zurückzubehalten, sondern nur
die angemessenen Behebungskosten.
VI. Urheberrecht:
Das Urheberrecht an von uns bezogener Software liegt beim jeweiligen
Programmhersteller. Dessen Lizenzbedingungen gelten durch die
Nutzung als anerkannt.
An der Software erwirbt der Auftraggeber lediglich ein nicht
übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Es ist ihm
nicht gestattet, die Software als Ganzes oder in Teilen für andere
als interne Datensicherungszwecke zu kopieren oder, in welcher Art
immer, an Dritte weiterzugeben.
VII. Gewährleistung, Schadenersatz:
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Beweislast gemäß
§ 924 ABGB trifft den Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, eine so
exakte Fehlerbeschreibung zu geben, dass uns das Nachvollziehen des
behaupteten Fehlers möglich ist.
Falls eine andere Software und/oder Hardware als die von uns
Vorgesehene bzw. Empfohlene eingesetzt wird, besteht Gewährleistung
nur insoweit, als es sich um Fehler handelt, die auch auf der von
uns freigegebenen Hard- und Software auftreten würden. Es obliegt
dem Auftraggeber, sich über die Einsatzmöglichkeit von nicht von uns
bereitgestellter Hard- und Software zu vergewissern.
Die Sicherung, Reproduktion oder Rücksicherung von Daten ist nicht
Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen. Gewährleistungsausschluss
besteht weiters bei Virenbefall, Störungen und Schäden aufgrund
unsachgemäßer Behandlung, Anwendungs-, Bedienungs- und
Interpretationsfehler, fehlender oder unsachgemäßer Datensicherung,
unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommenen Eingriffen, Fehler
die durch Stromschwankungen, Stromausfällen oder aus sonstigen
Gründen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben oder im Falle
offener Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art.
In all diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Auftraggeber unsere
mit dem vermeintlichen Gewährleistungsfall entstandenen Aufwendungen
in Rechnung zu stellen.
Bei rechtzeitig erhobenen und begründeten Mängelrügen verpflichten
wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu
liefern, wobei uns auch das Recht zusteht, das gelieferte Produkt
durch ein anderes, von der Zweckerfüllung her gleichwertiges
auszutauschen.
VIII. Schadenersatz, Produkthaftung:
Wir haften nicht für lediglich leicht fahrlässig verursachte
Schäden. Dies gilt sinngemäß auch für Sachschäden aus
Produktfehlern.
Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, so insbesondere
auch aufgrund Betriebsunterbrechung, Informationsverlusts,
entgangenem Gewinn, etc. ist ausnahmslos ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist auch ein Rückgriffsanspruch gemäß § 12
Produkthaftungsgesetz.
IX. Eigentumsvorbehalt, Nutzungssperre:
Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages
behalten wir uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen vor.
Werden diese oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist bis zur
vollständigen Rechnungszahlung untersagt; auf allfällige
strafrechtliche Konsequenzen wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Falle der Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts ist der
Auftraggeber verpflichtet, alle von der Software gezogenen Kopien
einschließlich der Sicherheitskopien vollständig herauszugeben und
jedwede Verbreitung im Rahmen eines Datentransfers zu unterlassen.
Weiters sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erteilung der
Nutzungsberechtigung für unsere Programme zu versagen und eine
technische Nutzungssperre zu aktivieren. Allfällige Gegenforderungen
des Auftraggebers sind hierbei nicht kompensierbar, es sei denn, sie
sind von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich und
rechtskräftig festgestellt. Diese Nutzungssperre gilt auch für nicht
konnexe Zahlungsverpflichtungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie
auch für ausländische Auftraggeber unser Firmensitz in A-6300 Wörgl
bzw. das dafür sachlich zuständige Gericht in Kufstein oder
Innsbruck als vereinbart. Die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem
Auftraggeber unterliegt österreichischem materiellen Recht.
XI. Sonstiges:
Wir sind berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehungen
erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller
anderen Bedingungen hiervon unberührt.
XII. Konsumentenschutzgesetz:
Für Konsumentengeschäfte gelten vorrangig die zwingenden
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
Falls ein Konsument nicht selbst die geschäftliche Verbindung mit
uns angebahnt oder die Vertragserklärung nicht in unseren
Geschäftsräumen abgegeben hat, steht ihm das Rücktrittsrecht gemäß §
3 Konsumentenschutzgesetz durch schriftliche Erklärung binnen einer
Woche zu.